Allgemeine Infos

 

zum Thema

 

Energieausweis 

 

 

 

 



 

Wer neu baut, verkauft, vermietet oder verpachtet, braucht einen Energieausweis. Die Energieeinsparverordnung vom 1.Mai 2014 verpflichtet Verkäufer und Neuvermieter künftig, Energiekennwerte (wie z.B. bei Kühlschränken, Fahrzeugen, etc.) aus dem Energieausweis in kommerziellen Anzeigen mit zu veröffentlichen. Bei Neubauten muss dem Eigentümer unverzüglich nach Fertigstellung ein Energieausweis ausgestellt und übergeben werden.  Gleiches gilt sinngemäß für Bestandsgebäude wenn umfangreiche Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an Außenwänden, Dächern, Fenstern und Türen vorgenommen und/oder die Gebäude erweitert werden. 

 

Die Energieeinsparverordnung kennt zwei Arten von Energieausweisen:

- Den Energiebedarfsausweis, in dem auf Grundlage der verwendeten Baustoffe und der Gebäudegeometrie anhand komplexer Berechnungen der theoretische Energiebedarf des Gebäudes ermittelt wird.

- Den Energieverbrauchsausweis, der grundsätzlich auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten drei Jahre beruht.

 

Die Energieausweis-Pflicht gilt für alle Immobilien, für die nach dem 1. Oktober 2007 eine Baugenehmigung beantragt wurde oder die danach noch einmal energetisch modernisiert wurden. Wer eine Immobilie verkaufen und/oder vermieten will, braucht ebenfalls generell einen Energieausweis, es sei denn, die Immobilie steht unter Denkmalschutz.

 

Keinen Energieausweis braucht, wer selbst in einem eigenen Haus wohnt, für das die Baugenehmigung vor dem 1. Oktober 2007 beantragt wurde, und dieses nicht verkaufen oder vermieten will. Auch für sehr kleine Gebäude mit Nutzflächen unter 50 Quadratmetern wird der Ausweis nicht verlangt. Vermieter einer Immobilie, bei der das Mietverhältnis schon bei Einführung der Energieausweis-Pflicht bestand, brauchen erst dann einen Energieausweis, wenn das Mietverhältnis endet und die Immobilie zur Neuvermietung oder zum Verkauf inseriert werden soll.

 

Hier die Regelungen im Detail:

Sollen bestehende Gebäude verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast werden, kann unter Umständen ein Energieverbrauchsausweis erstellt werden.

 

Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die bis 1977 und damit vor wirksam werden der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet wurden, benötigen einen Bedarfsausweis. Für Wohngebäude, die in der Zwischenzeit saniert worden sind und mindestens den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht haben, besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Das gilt ebenso für alle Wohngebäude, die nach 1978 errichtet wurden.

 

 

  

 

Gebäudeklassifizierung

Wohngebäude

Nichtwohngebäude

Energieausweis im Neubau

Pflicht Bedarfsausweis

Pflicht Bedarfsausweis
seit 01.10.07

Energieausweis im Altbau

Pflicht seit 01.07.08

Pflicht seit 01.07.09
Bedarfsausweis
 
oder Verbrauchsausweis

Baujahr 1965 und älter
Baujahr 1966 und jünger

Pflicht seit 01.07.08 
Pflicht seit 01.01.09
 

 

Albau bis 4 WE BJ 1977 und älter

Bedarfsausweis seit 01.10.08

 

Albau bis 4 WE BJ 1977 und älter auf Niveau WSVO1977 saniert

Bedarfsausweis
oder Verbrauchsausweis

 

Jeder Altbau ab Baujahr 1978

Bedarfsausweis
oder Verbrauchsausweis

 

 

 

 

 

 

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich freue mich über Ihre Anfrage.