Der Gebäudeenergieberater ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Nur Handwerksmeister, Ingenieure und Architekten können sich zum Gebäudeenergieberater fortbilden. Die Fortbildung wird u. a. von den Handwerkskammern angeboten und endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung vor dem Ausschuss Ja, den eine verbindliche Berufsbezeichnung "Energieberater" gibt es nicht. Das bedeutet, der Begriff Energieberater ist nicht geschützt und unterliegt keinen gültigen beruflichen Standards oder Regeln. Aus diesem Grund kann sich jeder Energieberater nennen. Es ist egal welcher Beruf erlernt und bisher ausgeübt wurde oder welche spezifischen Kenntnisse der Berater mitbringt. Sicherlich mag es auch Energieberater geben, die aufgrund gewisser Erfahrung eine kompetente Beratung erbringen, aber deren Wissen wurde nie geprüft.der Handwerkskammer.

 

Um die tatsächlichen Möglichkeiten zur Energieeinsparung an Ihrem Haus genau zu ermitteln, sollte Sie ausschließlich einen geprüften »Gebäudeenergieberater« beauftragen. Nur ein in die

 Energie Effizienz-Expertenliste

 eingetragener Sachverständiger ist berechtigt, Förderprogramme des Bundes und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Sie als Besitzer einer Immobilie zu beantragen. 

 

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich freue mich über Ihre Anfrage